Information zum Verpackungsgesetz

Stand 20.12.2021

Nach § 15 Abs 1 S.5 VerpackG sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Sie über Folgendes zu informieren:

  1. Unser Unternehmen ist zur Erfüllung der Rücknahme von sog. nicht- beteiligungspflichtigen Verpackungen (insbesondere Transport- und Gewerbeverpackungen) verpflichtet.
  2. Sinn und Zweck der Rücknahme der nicht-beteiligungspflichtigen Verpackungen ist es dazu beizutragen, dass die Erreichung der von der EU vorgegebenen Verwertungsziele erreicht wird.
  3. Sollte mit Ihnen bereits eine andere Regelung zur Entsorgung unserer nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen bestehen, sind diese Verpackungen von o.g. Rücknahmemöglichkeiten ausgeschlossen.