Information zum Verpackungsgesetz
Stand 20.12.2021
Nach § 15 Abs 1 S.5 VerpackG sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Sie über Folgendes zu informieren:
- Unser Unternehmen ist zur Erfüllung der Rücknahme von sog. nicht- beteiligungspflichtigen Verpackungen (insbesondere Transport- und Gewerbeverpackungen) verpflichtet.
- Sinn und Zweck der Rücknahme der nicht-beteiligungspflichtigen Verpackungen ist es dazu beizutragen, dass die Erreichung der von der EU vorgegebenen Verwertungsziele erreicht wird.
- Sollte mit Ihnen bereits eine andere Regelung zur Entsorgung unserer nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen bestehen, sind diese Verpackungen von o.g. Rücknahmemöglichkeiten ausgeschlossen.